
Ticket erhalten?
Fragen und Antworten
FAQ
- Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse, sondern ein Ausgleich für den Aufwand, den ein Falschparker verursacht hat. Diese Entschädigung umfasst Personalkosten, Ausgaben für Papier und Porto, das Erstellen von Fotos, die Überprüfung von Zahlungseingängen und die Buchführung. Da diese Aufwände schwer exakt zu berechnen sind, hält das Bundesgericht eine pauschale Forderung für angemessen.
- Wenn der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, senden wir ihm eine Mahnung und berechnen eine Bearbeitungsgebühr. Gleichzeitig gewähren wir eine neue Zahlungsfrist. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, leiten wir beim zuständigen Gericht ein Verfahren gegen ihn ein.
- Wir behandeln alle Fahrzeughalter und -lenker aus Fairness gleich, ohne zwischen Versehen und Absicht zu unterscheiden. Entscheidend ist in erster Linie, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt war und welche Vorgehensweise sowie Toleranzwerte der Auftraggeber vorgibt. Eine Einsprache ist daher nur gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter oder -lenker sich rechtlich korrekt verhalten hat und der Fehler beim Kontrolleur liegt. Darüber hinaus zeigen wir uns bei nachgewiesenen Notfällen kulant.